Entscheidungsprozesse in Schule werden von den Konferenzen, den Bildungsgangs- und Fachgruppen (berufsbildende Schulen), dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Die Gremien haben unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) geregelt werden.
Fundstellen
Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert eine Schule auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.
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