In den Erlassen werden Grundsätze zur Arbeit an den verschiedenen niedersächsischen Schulformen geregelt.
Fundstellen
Als Bildungsauftrag wird die Aufgabe staatlicher Institutionen bezeichnet, für die Allgemeinheit geeignete Bildungsangebote zu erarbeiten und bereitzustellen. Zu den Bildungsaufgaben zählt neben der Wissens- und Kulturvermittlung auch das Verständnis für soziale, kulturelle und geschichtliche Zusammenhänge, sowie für die religiöse und politische Bildung. Ebenso sind Bereiche der Wertevermittlung wichtig, etwa die Förderung von Toleranz, Aufgeschlossenheit oder Ehrfurcht vor Mitmensch und Natur. Der Bildungsauftrag der Schulen ist in Deutschland in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.