Aufsichtspflicht

Das Thema 'Aufsichtspflicht' ist für viele Lehrkräfte mit Ängsten und Unsicherheiten besetzt. Einerseits sollen Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung erzogen werden, anderseits hat die Schule die Pflicht zur Beaufsichtigung. Im Grundsatz steht bei unreifen Schülerinnen und Schüler (nur bedingt eine Frage des Alters) die Kontrolle im Vordergrund. mit zunehmender Reife kann die Kontrolle gelockert werden.

Aufsichtsführung an Schulen ist präventiv, aktiv und kontinuierlich.

 

Regelungen zu Aufsicht und Haftung sind grundsätzlich in § 62 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) formuliert. Dazu gibt es weitere Erlasse, die meist themenbezogen sind (z. B. zu Schulfahrten oder Schulsport) aber nicht alle denkbaren Facetten der Gesamtthematik erfassen.

 

Fundstellen