Praxis: Schulrecht

Die Nichtkenntnis des Berufsrechtes ist ein Dienstvergehen

Lehrerinnen und Lehrer sind keine Juristen. Das ist Fakt. Dennoch bewegen sie sich als Beamte in einem Rechtsverhältnis zum Staat (Bundesland) und unterliegen so besonderen Rechten und Pflichten. Beamte sind dabei Personen, welche in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zum Staat beziehungsweise einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen. Ihre Aufgaben bestehen insbesondere in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. (Welche Aufgabe könnte wohl hoheitlicher als sein als Bildung?!)

 

In der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist das Thema 'Schulrecht' nicht das Beliebteste. Zum Einen gibt es als Anfänger in der Berufspraxis zunächst viel wichtigere Themen (Unterrichtsorganisation und Planung, Umgang mit Unterrichtsstörungen und mit der Inklusion, Classroom-Management etc.). Zum Anderen sind wir als Ausbildende eben auch keine Spezialisten (siehe oben) auf diesem Gebiet. Hinzu kommt, dass es neben den Landesgesetzen weitere übergeordnete und unterrangige Rechtsvorschriften und Erlasse gibt, die in ihren Umfängen (und Formulierungen) eher abschreckend als motivierend wirken. Für die tägliche Arbeit an den Schulen und für den eigenen Unterricht geht es dabei weniger um das aktuell dominierende Thema Datenschutz im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung, sondern um basale Rechtsfragen rund um Themen wie Hausaufgaben, Leistungsbewertung, Aufsichtspflicht oder Ordnungsmaßnahmen.

 

Schulrecht ist spätestens im Referendariat Pflichtbaustein der Ausbildung und auch als mündlicher Prüfungsteil der Staatsprüfung relevant. Darüberhinaus urteilte der Bundesgerichtshof im Jahr 1995: "Die Unkenntnis der beruflichen Rechtsvorschriften stellt ein Verschulden dar."

 

Um angehenden Lehrerinnen und Lehrern im Studienseminar eine Übersicht zu verschaffen, haben wir das komplexe Thema in neun Themenfelder bzw. Rechtsgebiete, die schwerpunktmäßig für das Land Niedersachsen gelten, unterteilt:

Um Schulrecht in der Seminararbeit zu konkretisieren, kann man es anhand von Fallbeispielen oder Kompetenz-Entwicklungsaufgaben in die Praxis transferieren. Es bietet sich dabei an, das jeweilige Rechtsgebiet an den Themenschwerpunkten einzelner Seminarsitzungen zu koppeln. Wenn wir uns im pädagogischen Seminar zum Beispiel mit dem Thema Elterngespräche/Elternarbeit beschäftigen, so verbinde ich die Thematik gleich mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen.

 

Konkret

Im letzten Durchgang haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewünscht, das Thema Schulrecht zusätzlich in einer Kompaktsitzung zu thematisieren. Daher habe ich für meine Referendare eine Übersichtsseite erstellt. Auf dieser Seite sind wesentliche Informationen rund um das Thema Schulrecht zusammengestellt. Die Landesgesetze und Erlasse beziehen sich - wie schon erwähnt - auf das Bundesland Niedersachsen. Unter den einzelnen Themenfeldern/Rechtsgebieten sind die jeweiligen Gesetzestexte in Auswahl verlinkt. Mit der Anwendung Wheeldecide habe ich ein "Glücksrad" mit den Themenfeldern erstellt. Die Aufgabenstellung für die Referendare lautete wie folgt:

 

1. Drehen Sie am Rad (siehe Link).

2. Recherchieren Sie im Netz nach einer Quelle zum angezeigten Themenfeld.

3. Gleichen Sie Ihre Quelle mit den Fundstellen (Klick auf das Themenfeld) der angegebenen Rechtsgebiete ab.

4. Wählen Sie eine Fundstelle aus und importieren Sie den Link in die App Liquid Text.

5. Markieren Sie Wesentliches in Liquid Text und erstellen Sie anschließend in Partnerarbeit eine Merkseite zum Gesetzestext im Book Creator.

6. Fahren Sie mit 1. fort.

 

Innerhalb der kommenden Seminare werden die Referendare passend zu den Schwerpunktthemen einzelne Rechtsgebiete vorstellen.